FAQ: Prüfungsausschuss
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Welche Rechtsgrundlagen gelten für Entscheidungen des Prüfungsausschusses (PA)?
- Rahmenstudien- und Prüfungsordnung (RStPO) der HTW Berlin,
- Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Angewandte Informatik,
- für weitere Ordnungen der AI (alte Studien- und Prüfungsordnung, Äquivalenztabelle) etc. siehe Webseite der AI.
Wofür ist der Prüfungsausschuss (PA) bzw. der oder die Prüfungsausschussvorsitzende (PAV) zuständig?
Der PA ist zuständig für folgende Vorgänge und Entscheidungen, meist ausgelöst durch entsprechende Verwaltungsstellen (nicht direkt von betroffenen Studierenden):
- Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,
- Nachteilsausgleich (> Details),
- Zulassung zur Abschlussprüfung,
- Titel-/Themenänderungen und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten (> Details),
- Betrugsfälle, sowie
- Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen.
Wofür sind Prüfungsausschuss (PA) und Prüfungsausschussvorsitzende:r (PAV) NICHT zuständig?
- PA/PAV offerieren keine Beratung. Dies obliegt anderen zuständigen Stellen, z. B. Studienfachberatung oder Studierendenservice,
- Weder PA, noch PAV sind Teil der zentralen Prüfungsverwaltung ("Prüfungsamt") am Campus Treskowallee und haben folglich weder Zuständigkeit, noch Berechtigungen zur Pflege studeinrelevangter Daten in betroffenen IT-Systemen. Sehen Sie deshalb von jeglichen Fragen zu Noteneinträgen und/oder LSF-Themen (Prüfungsanmeldung, Modulbelegung, ...) von Anfragen an PA/PAV ab,
- Anmeldung von Abschlussarbeiten (dies erfolgt digital über den Fachbereich 4),
- Learning Agreements (s. u.),
- PA/PAV offerieren keinerlei Servicetätigkeiten, wie z. B. das Bestätigen/Beglaubigen der Echtheit von Dokumenten, Eintragen von Noten, Entgegennehmen/Weiterreichen von Dokumenten an die zentrale Prüfungsverwaltung, etc. .
Mit welchen Anliegen darf man sich (direkt) an den oder die Prüfungsausschussvorsitzende:n (PAV) wenden?
Studierende wenden sich i.d.R. nicht direkt an den/die PA(V), da relevante Vorgänge durch andere zuständige Stellen der HTW Berlin, ausgelöst werden.
Ausnahmen (Details s.u.):
- Anerkennungen von Modulen für Studierende des Studiengangs Angewandte Informatik (Einzelfallentscheidungen),
- Studienverträge für Outgoings / Akademische Anerkennung im Ausland (ASL).
D.h. in den meisten Fällen wenden betroffene Studierende mit Ihren Anliegen an die entsprechenden Stellen der zentralen Verwaltung, z. B. die Abteilung Studierenden- und Prüfungsmanagement für Studierende des Fachbereich 4. Direkte Anfragen an den Prüfungsauschuss werden nicht bearbeitet. Informieren Sie sich selbständig über Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner:innen auf den jeweiligen Websites der HTW Berlin.
Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls ab?
Hinweis für Studierende der alten Prüfungsordnung: Dies gilt nur für Module, bei der in der Äquivalenztabelle "Einzelfallentscheidung durch den PA" steht. Bitte beachten Sie auch die Fragen/Antworten weiter unten.
Für die Fremdsprachenmodule, z.B. Englisch, ist das Fremdspracheninstitut zuständig.
Reichen Sie dem/der PAV per E-Mail in der Belegungsphase die Modulbeschreibungen von den Kursen ein, die Sie belegen möchten, und benennen Sie die Kurse Ihrer Studienordnung (es sollte eine Ähnlichkeit bestehen), für welche Sie die Anerkennung wünschen.
Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie in dem entsprechenden Formular mit Punkt 2. der Prüfungsanmeldung für die ersatzweise Belegung und Prüfung in Studienfächern ohne Übergangsregelung die entsprechenden Module eintragen und zuerst die Unterschrift des/der jeweiligen Professor:in/Dozent:in einholen. Dann können Sie vom PAV (per E-Mail) die Unterschrift erhalten. Die eigentliche Prüfungsanmeldung erfolgt dann anschließend über die Verwaltung.
Füllen Sie das Dokument korrekt und vollständig aus! Verwenden Sie bei HTW Veranstaltungen die entsprechenden Modulnummern BXX!
Hinweise:
- Falsche Formate von Dokumenten (nicht PDF), falsch ausgefüllte oder nur teilweise ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet.
- Beachten Sie, dass Sie die Unterschriften rechtzeitig (insbesondere für den 2. PRZ am besten in der Vorlesungszeit) beantragen, da PA/PAV sich in der vorlesungfreien Zeit ggf. im Urlaub befinden und ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.
Sonderregelung für das WiSe 24/25: Äquivalente Module
Im Wintersemester 24/25 gelten folgende Äquivalenzen:
Modul im Studiengang AI | Äquivalentes Modul im Studiengang IKG |
B 11 Programmierung 1 | B 13 Programmierung 1 |
B 14 Wissenschaftliches Arbeiten | B 14 Wissenschaftliches Arbeiten zu gesellschaftlichen Aspekten der Informatik |
B16 Mathematik 1 | B15 Mathematik 1 |
B21 Programmierung 2 | B23 Programmierung 2 |
B22 Betriebssysteme und Netzwerke | B21 Betriebssysteme |
B24 Datenbanken | B22 Datenbanken |
B26 Mathematik 2 | B25 Mathematik 2 |
B31 Programmierung 3 | B33 Programmierung 3 |
B33 Algorithmen und Datenstrukturen | B24 Algorithmen und Datenstrukturen |
B32 Softwareengineering 1 | B42 Softwareengineering und Softwarearchitekturen |
B51 Datenschutz und Datensicherheit | B53 Datenschutz und Datensicherheit |
B53 Projektstudium | B34 Projektstudium 1 oder B44 Projektstudium 2 oder B54 Projektstudium 3 |
Sie müssen sich zur Prüfung formlos mit allen Informationen (Studiengang, Module, Prüfungszeitraum 1 oder 2, etc.) über das Kontaktformular des Studierendenservices im Prüfungsanmeldezeitraum zur entsprechenden Prüfung anmelden! Eine Bestätigung des Prüfungsausschusses ist dabei nicht nötig.
Können Studierende der neuen Ordnung Module aus anderen Studiengängen belegen, um sich diese als Wahlpflichtmodule oder Pflichtmodule anerkennen zu lassen?
Dies ist möglich, vgl. Frage "Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls?".
Wahlpflichmodule werden dabei in der Regel als "B101 Ausgewählte Kapitel der Informatik 1" bzw. "B102 Ausgewählte Kapitel der Informatik 2" anerkannt.
Ich möchte ein oder mehrere Semester im Ausland studieren und mir dann Kurse anrechnen lassen - wie funktioniert das?
- Für die Anrechnung von Studienleistungen gelten die Informationsseiten des International Office. Bitte beachten Sie, dass aus Kapazitätsgründen der Studienvertrag nicht ständig offiziell geändert werden kann.
- Hinweis: Für Learning Agreements (Erasmus Plus) ist ein PA/PAV nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich hierzu an das International Office.
Ich will in den Studiengang AI wechseln. Kann ich vorab erfahren, welche Module mir angerechnet werden?
Nein, dies ist aus Kapazitätsgründen nicht möglich. Reichen Sie beim Wechsel bzw. der Immatrikulation alle Unterlagen vollständig (inkl. aller Modulbeschreibungen) bei der Verwaltung ein. Dabei können Sie Vorschläge machen, welche Äquivalenzen Ihrer Meinung nach vorliegen. Sie erhalten dann über die Verwaltung wieder das Ergebnis, d. h. eine Übersicht darüber, welche Module anerkannt worden sind. Kontaktieren Sie den Prüfungsausschuss NICHT DIREKT. Anerkennungsanfragen <i>vor</i> (z. B. von nicht immatrikulierten, interessierten Wechsler:innen) oder <i>nach</i> Immatrikulierung (also Zweitprüfung) werden grundsätzlich abgelehnt.
Welche Module kann bzw. muss ich belegen, um diese für mein Studium verwenden zu können? Nur relevant f. Studierende nach alter Prüfungsordung (Immatrikulation bis SoSe 21/22)
Dies ist in AMBL 26/24 (Zweite Ordnung zur Änderung der Studienordnung) geregelt. Falls in der Tabelle in Spalte zwei oder drei explizit Module aufgeführt werden, werden nur diese als äquivalent akzeptiert. D.h. dies ist eine <i>Muss-Regelung</i> und nur diese Module (im Studiengang AI bzw. IKG) sollten von Ihnen belegt werden. Es können auch keine Module anderer Studiengänge (wie z.B. IMI) mit ähnlichen Inhalten angerechnet werden. Hierauf hat der Prüfungsausschuss keinen Einfluss.
Für Module, bei denen keine Einzelfallentscheidung erlaubt ist, muss auch keine Unterschrift vom PA/PAV eingeholt werden. Dies gilt insbesondere für die Wahlpflichtmodule (WP):
- Nur bei denjenigen Modulen, bei denen Einzellfallentscheidung steht, ist der Prüfungsausschuss (für diese Entscheidung) zuständig!
- Bitte beachten Sie, dass WP-Module von IKG und AI jetzt direkt für die alten WP-Module anerkannt werden, d.h. hier ist der Prüfungausschuss nicht mehr zuständig (keine Einzelfallentscheidung!). Sie müssen aber unbedingt ein WP-Modul von IKG oder AI wählen. Pflichtmodule können vom Prüfungsamt nicht als aquivalent angesehen werden, vgl. Ordnung! Hier ist folgendes Vorgehen geplant (Information von der Prüfungsverwaltung): Die neuen Modulnamen werden direkt auf dem Zeugnis stehen, d.h. eine Anrechnung mit dem alten Modulnamen wird nicht mehr vorgenommen. Sie können sich dann daher direkt im LSF zur entsprechenden Modulprüfung anmelden.
In der Äquivalenztabelle steht bei einem Modul "Einzelfallentscheidung durch den PA". Was heißt das und wie muss dann vorgegangen werden? Nur relevant f. Studierende nach alter Prüfungsordung (Immatrikulation bis SoSe 21/22)
Siehe Frage/Antwort "Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls ab?"
Disclaimer
Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information, sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Informieren Sie sich daher eigenständig über aktuelle Gesetze und Bestimmungen.