FAQ: Prüfungsausschuss

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Welche Rechtsgrundlagen gelten für Entscheidungen des Prüfungsausschusses (PA)?


Wofür ist der Prüfungsausschuss (PA) bzw. der oder die Prüfungsausschussvorsitzende (PAV) zuständig?

Der PA ist zuständig für folgende Vorgänge und Entscheidungen, meist ausgelöst durch entsprechende Verwaltungsstellen (nicht direkt von betroffenen Studierenden):

  • Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen,
  • Nachteilsausgleich (> Details),
  • Zulassung zur Abschlussprüfung,
  • Titel-/Themenänderungen und Verlängerung der Bearbeitungszeit von Abschlussarbeiten (> Details),
  • Betrugsfälle, sowie
  • Anträge auf schriftlich begründete Einwendungen gegen Leistungsbeurteilungen.

 

 

Wofür sind Prüfungsausschuss (PA) und Prüfungsausschussvorsitzende:r (PAV) NICHT zuständig?

 

  • PA/PAV offerieren keine Beratung. Dies obliegt anderen zuständigen Stellen, z. B. Studienfachberatung oder Studierendenservice,
  • Weder PA, noch PAV sind Teil der zentralen Prüfungsverwaltung ("Prüfungsamt") am Campus Treskowallee und haben folglich weder Zuständigkeit, noch Berechtigungen zur Pflege studeinrelevangter Daten in betroffenen IT-Systemen. Sehen Sie deshalb von jeglichen Fragen zu Noteneinträgen und/oder LSF-Themen (Prüfungsanmeldung, Modulbelegung, ...) von Anfragen an PA/PAV ab,
  • Anmeldung von Abschlussarbeiten (dies erfolgt digital über den Fachbereich 4),
  • Learning Agreements (s. u.),
  • PA/PAV offerieren keinerlei Servicetätigkeiten, wie z. B. das Bestätigen/Beglaubigen der Echtheit von Dokumenten, Eintragen von Noten, Entgegennehmen/Weiterreichen von Dokumenten an die zentrale Prüfungsverwaltung, etc. .

Mit welchen Anliegen darf man sich (direkt) an den oder die Prüfungsausschussvorsitzende:n (PAV) wenden?

Studierende wenden sich i.d.R. nicht direkt an den/die PA(V), da relevante Vorgänge durch andere zuständige Stellen der HTW Berlin, ausgelöst werden.

Ausnahmen (Details s.u.):

  • Anerkennungen von Modulen für Studierende des Studiengangs Angewandte Informatik (Einzelfallentscheidungen),
  • Studienverträge für Outgoings / Akademische Anerkennung im Ausland (ASL).

D.h. in den meisten Fällen wenden betroffene Studierende mit Ihren Anliegen an die entsprechenden Stellen der zentralen Verwaltung, z. B. die Abteilung Studierenden- und Prüfungsmanagement für Studierende des Fachbereich 4. Direkte Anfragen an den Prüfungsauschuss werden nicht bearbeitet. Informieren Sie sich selbständig über Rechtsgrundlagen und Ansprechpartner:innen auf den jeweiligen Websites der HTW Berlin.

Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls ab?

 

Hinweis für Studierende der alten Prüfungsordnung: Dies gilt nur für Module, bei der in der Äquivalenztabelle "Einzelfallentscheidung durch den PA" steht. Bitte beachten Sie auch die Fragen/Antworten weiter unten.

Für die Fremdsprachenmodule, z.B. Englisch, ist das Fremdspracheninstitut zuständig.

Reichen Sie dem/der PAV per E-Mail in der Belegungsphase die Modulbeschreibungen von den Kursen ein, die Sie belegen möchten, und benennen Sie die Kurse Ihrer Studienordnung (es sollte eine Ähnlichkeit bestehen), für welche Sie die Anerkennung wünschen.

Zur Prüfungsanmeldung müssen Sie in dem entsprechenden Formular mit Punkt 2. der Prüfungsanmeldung für die ersatzweise Belegung und Prüfung in Studienfächern ohne Übergangsregelung die entsprechenden Module eintragen und zuerst die Unterschrift des/der jeweiligen Professor:in/Dozent:in einholen. Dann können Sie vom PAV (per E-Mail) die Unterschrift erhalten. Die eigentliche Prüfungsanmeldung erfolgt dann anschließend über die Verwaltung.
Füllen Sie das Dokument korrekt und vollständig aus! Verwenden Sie bei HTW Veranstaltungen die entsprechenden Modulnummern BXX!

Hinweise:

  • Falsche Formate von Dokumenten (nicht PDF), falsch ausgefüllte oder nur teilweise ausgefüllte Formulare werden nicht bearbeitet.
  • Beachten Sie, dass Sie die Unterschriften rechtzeitig (insbesondere für den 2. PRZ am besten in der Vorlesungszeit) beantragen, da PA/PAV sich in der vorlesungfreien Zeit ggf. im Urlaub befinden und ihr Anliegen nicht bearbeitet werden kann.

Sonderregelung für das WiSe 24/25: Äquivalente Module

Im Wintersemester 24/25 gelten folgende Äquivalenzen:

Modul im Studiengang AI

Äquivalentes Modul im Studiengang IKG

B 11 Programmierung 1

B 13 Programmierung 1

B 14 Wissenschaftliches Arbeiten

B 14 Wissenschaftliches Arbeiten zu gesellschaftlichen Aspekten der Informatik

B16 Mathematik 1

B15 Mathematik 1

B21 Programmierung 2

B23 Programmierung 2

B22 Betriebssysteme und Netzwerke

B21 Betriebssysteme

B24 Datenbanken

B22 Datenbanken

B26 Mathematik 2

B25 Mathematik 2

B31 Programmierung 3

B33 Programmierung 3

B33 Algorithmen und Datenstrukturen

B24 Algorithmen und Datenstrukturen

B32 Softwareengineering 1

B42 Softwareengineering und Softwarearchitekturen

B51 Datenschutz und Datensicherheit

B53 Datenschutz und Datensicherheit

B53 Projektstudium

B34 Projektstudium 1 oder B44 Projektstudium 2 oder B54 Projektstudium 3

 

Sie müssen sich zur Prüfung formlos mit allen Informationen (Studiengang, Module, Prüfungszeitraum 1 oder 2, etc.) über das Kontaktformular des Studierendenservices im Prüfungsanmeldezeitraum zur entsprechenden Prüfung anmelden! Eine Bestätigung des Prüfungsausschusses ist dabei nicht nötig.

Können Studierende der neuen Ordnung Module aus anderen Studiengängen belegen, um sich diese als Wahlpflichtmodule oder Pflichtmodule anerkennen zu lassen?


Ich möchte ein oder mehrere Semester im Ausland studieren und mir dann Kurse anrechnen lassen - wie funktioniert das?

Ich will in den Studiengang AI wechseln. Kann ich vorab erfahren, welche Module mir angerechnet werden?

Welche Module kann bzw. muss ich belegen, um diese für mein Studium verwenden zu können? Nur relevant f. Studierende nach alter Prüfungsordung (Immatrikulation bis SoSe 21/22)

In der Äquivalenztabelle steht bei einem Modul "Einzelfallentscheidung durch den PA". Was heißt das und wie muss dann vorgegangen werden? Nur relevant f. Studierende nach alter Prüfungsordung (Immatrikulation bis SoSe 21/22)

Siehe Frage/Antwort "Wie läuft der Prozess bei der Einzelfallentscheidungen zur Anerkennung eines Moduls ab?"

 

 

Disclaimer

Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information, sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Informieren Sie sich daher eigenständig über aktuelle Gesetze und Bestimmungen.