FAQ: BAföG

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Auf welcher juristischen Grundlage basieren die BAföG-Regelungen?


Die BAföG-Regelungen basieren auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG).



Weitere Informationen:


Wie kann ich meinen Leistungsstand nachweisen?
Sie können Ihren Leistungsnachweis selbst über das LSF-System ausdrucken. Dieser Nachweis enthält die von Ihnen erreichten ECTS-Punkte und wird in der Regel vom BAföG-Amt akzeptiert. Sollte der Leistungsnachweis nicht akzeptiert werden, notieren Sie sich den Namen des/der Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin und wenden Sie sich an das Prüfungsamt der HTW Berlin zur weiteren Klärung. In Ausnahmefällen kann ein beglaubigter Leistungsnachweis bei dem/der Sachbearbeiter:in der Prüfungsverwaltung angefordert werden.

Benötige ich das Formblatt 5?
In der Regel ist das Formblatt 5 nicht notwendig, da der (durch das Prüfungsamt beglaubigte) Leistungsnachweis ausreicht. Falls das Formblatt 5 in Ausnahmefällen dennoch benötigt wird, müssen Sie einen Termin bei mir vereinbaren und dazu einen vom Prüfungsamt beglaubigten Leistungsnachweis (siehe oben) sowie ein ausgedrucktes vorausgefülltes Formblatt 5 mitbringen.

Wann ist ein Leistungsnachweis erforderlich?

Ab dem 5. Semester wird das BAföG nur nach Vorlage eines Leistungsnachweises weitergewährt. Alle Leistungsempfänger werden hierzu schriftlich aufgefordert.


Wie viele ECTS-Leistungspunkte sind für die Weiterführung der Studienförderung erforderlich?

  • 1. Semester: 25 von 30 Punkten
  • 2. Semester: 53 von 60 Punkten
  • 3. Semester: 82 von 90 Punkten
  • 4. Semester: 111 von 120 Punkten
  • 5. Semester: 140 von 150 Punkten
  • 6. Semester: 165 von 180 Punkten


Was mache ich, wenn ich die nötige Punktzahl erst durch Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum erreiche?
Warten Sie, bis der zweite Prüfungszeitraum beendet ist und alle Dozenten die Leistungsbewertungen in das LSF eingetragen haben. Es kann sinnvoll sein, das BAföG-Amt über diese organisatorische Besonderheit der HTW zu informieren.

Was ist das Flexibilitätssemester?
Seit Wintersemester 24/25 kann kurz vor Ablauf der regulären Förderungsdauer ein zusätzliches Semester BAföG gefördert werden; mehr zum Flexibilitätssemester findet sich hier.

Disclaimer
Diese Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Informieren Sie sich daher eigenständig über aktuelle Gesetze und Bestimmungen.

Wie kann ich meinen Leistungsstand nachweisen?

Sie können Ihren Leistungsnachweis selbst über das LSF-System ausdrucken. Dieser Nachweis enthält die von Ihnen erreichten ECTS-Punkte und wird in der Regel vom BAföG-Amt akzeptiert. Sollte der Leistungsnachweis nicht akzeptiert werden, notieren Sie sich den Namen des/der Sachbearbeiters/Sachbearbeiterin und wenden Sie sich an das Prüfungsamt der HTW Berlin zur weiteren Klärung. In Ausnahmefällen kann ein beglaubigter Leistungsnachweis bei dem/der Sachbearbeiter:in der Prüfungsverwaltung angefordert werden.

Benötige ich das Formblatt 5?

In der Regel ist das Formblatt 5 nicht notwendig, da der (durch das Prüfungsamt beglaubigte) Leistungsnachweis ausreicht. Falls das Formblatt 5 in Ausnahmefällen dennoch benötigt wird, müssen Sie einen Termin bei mir vereinbaren und dazu einen vom Prüfungsamt beglaubigten Leistungsnachweis (siehe oben) sowie ein ausgedrucktes vorausgefülltes Formblatt 5 mitbringen.

Wann ist ein Leistungsnachweis erforderlich?

Ab dem 5. Semester wird das BAföG nur nach Vorlage eines Leistungsnachweises weitergewährt. Alle Leistungsempfänger werden hierzu schriftlich aufgefordert.

 

 

Wie viele ECTS-Leistungspunkte sind für die Weiterführung der Studienförderung erforderlich?

  • 1. Semester: 25 von 30 Punkten
  • 2. Semester: 53 von 60 Punkten
  • 3. Semester: 82 von 90 Punkten
  • 4. Semester: 111 von 120 Punkten
  • 5. Semester: 140 von 150 Punkten
  • 6. Semester: 165 von 180 Punkten

Was mache ich, wenn ich die nötige Punktzahl erst durch Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum erreiche?

Warten Sie, bis der zweite Prüfungszeitraum beendet ist und alle Dozenten die Leistungsbewertungen in das LSF eingetragen haben. Es kann sinnvoll sein, das BAföG-Amt über diese organisatorische Besonderheit der HTW zu informieren.

Was ist das Flexibilitätssemester?

Seit Wintersemester 24/25 kann kurz vor Ablauf der regulären Förderungsdauer ein zusätzliches Semester BAföG gefördert werden; mehr zum Flexibilitätssemester findet sich hier.

Disclaimer

Die hier dargestellten Inhalte dienen nur der Information, sind keine rechtsverbindlichen Auskünfte und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Informieren Sie sich daher eigenständig über aktuelle Gesetze und Bestimmungen.